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Im Sinne dieser Einkommensstruktur-Untersuchung werden folgende PositionsinhaberInnen erfasst:

1.Vorstände (board of directors,Executive Board,managing-committee)

Diese Funktions-Bezeichnung findet man nicht nur in AG, sondern auch in Banken,Sparkassen,Vereinen, Verbänden und Genossenschaften. In größeren Betrieben, Konzernen bzw. Firmengruppen wird häufig auch ein Vorstandsmitglied als Vorsitzender des Führungsgremiums eingesetzt. Differenziert wird nach Vorsitz, Stellvertretung, Gesamtverantwortung

2. Geschäftsführer (Chief Executive Officer,Executive Director,Managing Director)

Diese Funktions-Bezeichnung wird häufig in GmbH Rechtsformen verwendet. Eine Differenzierung im Sinne dieser Untersuchung erfolgt in bez. auf den Gesellschafter-Geschäftsführer und den angestellten Geschäftsführer. Den Vorsitzenden und den stellvertrenden GF. Auch wenn ein Interessent in Personalunion mehrere GF-Positionen besetzt (z. B. in größeren Firmengruppen) gilt für die Zuordnung der Branchenzweig, in dem die rechtlich selbständige Firma mehr als 40 % ihres Kerngeschäftes betreibt.

3. InhaberIN (Owner)

Diese Funktions-Bezeichnung meint den gesamtverantwortlichen Eigentümer einer Unternehmung. Besonders typisch für Handwerksbetriebe.

4. Fach- und Führungskräfte der 1.Ebene (qualified personnel,senior staff,direct staff)

unterhalb der Geschäftsleitung bzw. Vorstandes oder Inhabers
(unabhängig von der Definition des § 5 Abs. 3 BetrVG)
Auch wenn in der folgenden Liste aller in Frage kommender Positionen ihre genaue Stellenbezeichnung nicht vorhanden ist, sollten Sie diese dennoch bei der Anmeldung vorschlagen. Sie wird dann in das jeweils betreffende Branchenzweig-Verzeichnis aufgenommen.

Dieser Personenkreis wird permanent mit den Fragen des eigenen Vergütungspaketes und der ihrer Mitarbeiter konfrontiert. Es handelt sich also um betroffene "Experten", die Personalentscheidungen treffen müssen, welche nicht nur unter arbeits-,steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, sondern auch unter personalpolitischen Aspekten betrachtet werden müssen.

Es ist dehalb also nur sinnvoll, diese Personen direkt und persönlich zu befragen sowie bei der Erhebung des notwendigen Datenmaterials zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich darüber in ihrem jeweiligen Kollegenkreis fachlich auszutauschen.

Arbeitsvertragliche Verpflichtungen (Verschwiegenheit) werden durch die anonymisierte Teilnahme nicht verletzt.

                        Top-Management  ;  Branchenzweig - Foren


Wer zahlt die Löhne?


"Es ist nicht der Unternehmer, der die Löhne zahlt - er übergibt nur Geld. Es ist das Produkt, das Löhne zahlt."

Quelle:
Henry Ford I. (1863 - 1947), US-amerikanischer Automobilindustrieller, Gründer der Ford Motor Company


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